... Sie eine heilige Messe
bestellen wollen
Der Priester nimmt in das heilige Messopfer alle Anliegen der Gottesdienstbesucher mit auf. Insoweit ist der Ausdruck „eine Messe bestellen“ theologisch sicher nicht exakt. Es hat sich jedoch der Brauch herausgebildet, mit dem Einfügen seines persönlichen Anliegens in die heilige Messe eine finanzielle Gabe – Stipendium – zu verbinden.
Die Anliegen, die mit einem Messstipendium verbunden sind, können verschieden sein: Neben dem Gedenken für einen Verstorbenen kann es der Dank für die Erhörung eines Gebetsanliegens sein, aber auch die Bitte um Erhörung einer persönlichen Bitte.
Die gewünschten Messintentionen werden gegen Zahlung des Messstipendiums von 5,- € von der Messnerin in der Sakristei vor und nach den Gottesdiensten aufgenommen. Sie können hierbei einen freien Gottesdiensttermin wählen, an dem ihr Anliegen besonders in die heilige Messe aufgenommen wird. Alternativ gibt es die Möglichkeit der Weiterleitung des Messstipendiums in Missionsgebiete. Dann wird ihr Anliegen dort in das Messopfer einbezogen.
Die begrenzte Anzahl der Gottesdiensttermine im Kirchenjahr macht es notwendig, die „Bestellung“ von Messen in der Pfarrkirche zu beschränken, um auch im Jahresverlauf geäußerte Messwünsche – man denke an die Todesfälle während des Jahres – noch berücksichtigen zu können. Aus diesem Grund können ab November zunächst höchstens 2 Messstipendien für das erste Halbjahr des folgenden Jahres und ab Mai ebenfalls maximal 2 Messstipendien für das zweite Halbjahr des aktuellen Jahres je „Besteller“ bezahlt werden. Vielleicht überlegen Sie auch einmal, für ein gemeinsames Anliegen – wie dem Gedenken an einen Verstorbenen um den Sterbetag – sich zu einem Messstipendium, z.B. aller Kinder des Verstorbenen, zusammenzuschließen.
Das Messstipendium für die in der Pfarrkirche „gelesenen“ Messen fließt in die Kirchenkasse, wobei damit die Unkosten eines würdigen Gottesdienstes in einer bei Bedarf beheizten Kirche bei weitem nicht gedeckt sind.
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